posted by admin on Jan 19

Für alle zugelassenen Kraftfahrzeuge gibt es eine internationale Versicherungskarte, die in allen EU-Staaten und einigen nicht EU-Staaten gültig ist.

Aufgrund der Farbe dieser Karte wird sie zumeist als „Grüne Versicherungskarte“ bezeichnet. Der Grund, warum diese internationale Versicherungskarte eingeführt wurde, ist, dass man bei Reisen ins, vorwiegend europäische, Ausland, nicht jedes Mal für eine für das jeweilige Land gültige Haftpflichtversicherung sorgen muss. So hat der Fahrzeuglenker die Möglichkeit, im Falle eines Unfalles im Ausland die Abwicklung des Schadens wesentlich zu vereinfachen.

Bevor die internationale Versicherungskarte eingeführt wurde, mussten sämtliche Fahrzeuglenker einen Nachweis mitführen, dass die Versicherung auch im entsprechenden Land gültig ist. Durch das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist dies nicht mehr notwendig. Allerdings gibt es mittlerweile ein Kennzeichenabkommen, wodurch die Wichtigkeit der Grünen Karte verringert wurde. Die internationale Versicherungskarte wird daher nicht mehr jedem Fahrzeuglenker übermittelt. Lediglich in Mietfahrzeugen muss sie ständig mitgeführt werden. Wenn man eine Grüne Karte möchte, kann man diese auch bei der Versicherungsgesellschaft anfordern.

Ausgegeben wird diese Versicherungskarte von jeder Versicherungsgesellschaft, die eine KFZ Haftpflichtversicherungen anbietet. Das „Grüne Karte Büro“ ist die Dachorganisation dieser Karte. In jeder Nation gibt es eines dieser Büros, welche wiederum dem Council of Bureaux unterliegen. Nur Staaten, deren Versicherungen wirtschaftliche Erfolge nachweisen können, können sich qualifizieren und die Grüne Versicherungskarte vergeben.

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