NOVA

NOVA ist die Abkürzung für Normverbrauchsabgabe und bezeichnet jene Steuer, die bei der Erstzulassung von allen KFZ in Österreich zu entrichten ist. Lediglich für LKW muss man keine NOVA bezahlen. Die Steuer ist bei jedem Fahrzeugkauf fällig, auch bei Schenkungen, Erbschaften oder Übersiedlungen. Ausschlaggebend dafür, ob die NOVA fällig ist oder nicht, ist der Ort, in welchem das Fahrzeug verwendet wird. Daher sind auch Leasingfahrzeuge nicht von der NOVA befreit, deren Leasinggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. Wird ein Fahrzeug erstmals in Österreich zugelassen, so ist die NOVA fällig. Wenn es sich um einen Eigenimport von einer Privatperson handelt, muss diese die Steuer berechnen und an das Finanzamt abführen. Dafür gibt es ein eigenes Formular, das man ausfüllen muss.

Es gibt begünstigte Verwendungszwecke für Fahrzeuge, für welche keine Steuerpflicht entsteht. Ändert sich aber der begünstigte Verwendungszweck, so muss die NOVA im Nachhinein vom jeweiligen Zeitwert des Fahrzeuges abgeführt werden. Bei Neufahrzeugen wird der Anschaffungspreis für die Berechnung der NOVA verwendet. Zur Bemessungsgrundlage zählt auch der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch sowie die Antriebsart.

Für jede Art von Fahrzeug ergibt sich somit eine andere Berechnung der NOVA. Für Motorräder zum Beispiel ergibt sich die Steuer aus der Formel 0,02x(Hubraum-100). Auch zwischen Diesel und Benzin gibt es Unterschiede bei der Berechnung. Liegt der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch unter einer bestimmten Grenze, fällt keine NOVA an.